
ALLGEMEINE MITGLIEDSCHAFTSBEDINGUNGEN (AMB)
1. Angebot
Die Rising Stars Football Academy (folglich «Verein» genannt) führt Fussballtrainings für Kinder durch.
2. Vereinsbeitritt
Der Antrag für den Vereinsbeitritt erfolgt ausschliesslich online über die Homepage des Vereins. Der Vorstand des Vereins entscheidet über die Aufnahme des Mitglieds. Der definitive Beitritt erfolgt erst bei vollständiger Bezahlung des Mitgliederbeitrags.
3. Mitgliederbeitrag
Mit dem verbindlichen Anmeldeformular zum Vereinsbeitritt auf der Homepage des Vereins verpflichtet sich das Mitglied resp. gesetzlicher Vertreter den Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
4. Austritt aus dem Verein / Einstellung des Angebots / Rückerstattung
Ein Vereinsaustritt ist jeweils per Ende eines Semesters (31. Januar und 31. Juli) unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist möglich. Die Kündigung muss online über das Kontaktformular auf der Homepage des Vereins erfolgen. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch per 31. Juli des Jahres, in dem das Kind 8 Jahre alt wird. Der Vorstand ist befugt ein Mitglied mit sofortiger Wirkung aus dem Verein auszuschliessen, wenn der Mitgliederbeitrag nach einer Zahlungserinnerung nicht beglichen wird.
Der Verein behält sich vor bei weniger als 4 Mitglieder pro Gruppe, die Mitglieder auf andere Gruppen zu verteilen oder das Angebot ganz einzustellen. Der Verein würde bei Einstellung des Angebots den Mitgliedern der einbezahlte Mitgliederbeitrag zurückerstatten.
Der Verein behält sich überdies ausdrücklich vor, den Gebrauch der Trainingsanlagen und -geräte jederzeit vorübergehend oder definitiv einzuschränken sowie Trainings abzusagen, insbesondere im Fall behördlicher Massnahmen/Entscheide, höherer Gewalt, aus Sicherheits- oder anderen Gründe. Eine Rückerstattung des Mitgliederbeitrags ist bei solchen Ereignissen ausgeschlossen.
Weitere Ansprüche der Mitglieder sind ausgeschlossen.
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5. Versicherung
Der Abschluss einer Versicherung im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Trainingsanlagen und -geräte sowie der Teilnahme an Trainings ist Sache der Mitglieder. Der Verein empfiehlt allen Mitgliedern den Abschluss einer umfassenden und für die Aktivität gültigen Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung.
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6. Haftungsausschluss
Die Inanspruchnahme der Angebote des Vereins, insbesondere der Gebrauch der Trainingsanlagen und -geräte sowie die Teilnahme an Trainings erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Trainingsanlagen und -geräte sowie der Teilnahme an Trainings. Davon ausgenommen sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vereins verursacht werden (Art. 100 Abs. 1 OR). Insbesondere haftet der Verein nicht für direkte oder indirekte Schäden (Folgeschäden) wie bspw. Verletzungen, welche sich im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Trainingsanlagen und -geräte sowie der Teilnahme an Trainings ergeben können, sowie für den Verlust von Gegenständen, Geld, oder anderen Wertsachen.
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7. Foto- und Videoaufnahmen
Der Verein behält sich vor, anlässlich von Trainings insbesondere für die Verwendung auf ihren Social Media Kanälen und Homepage, Bild- und Videomaterial zu produzieren, auf denen Teilnehmer erkennbar sein können. Mit der Teilnahme an den Trainings erklärt sich das Mitglied mit der Aufnahme von Bild- und Videomaterial sowie deren Verwendung auf den Social Media Kanälen und Homepage des Vereins ausdrücklich einverstanden und verzichtet auf jegliche Entschädigungsansprüche.
8. Geistiges Eigentum
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9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Der ausschliessliche Gerichtsstand ist der Bezirk Höfe. Alle Streitfälle unterstehen dem Schweizer Recht.
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Version: Juni 2025